Öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen gelten nach § 2 Abs. 1 Nr. Sie berufen sich gern auf das Gemeinwohl und ihren öffentlichen Auftrag, die Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen bis in den hintersten Winkel zu sichern, ein…
öffentlich-rechtliche Kreditinstitute aus dem Lexikon
öffentlich-rechtliche Kreditinstitute Kreditinstitute öffentlichen Rechts, die Bankgeschäfte gemäß § 1 KWG betreiben. die Bankgeschäfte betreiben, die Landesbanken bzw. Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute
Kreditinstitute sind demnach Unternehmen, deren Errichtung gewöhnlich auf einem besonderen Errichtungsgesetz beruht,
öffentlich-rechtliches Kreditinstitut – Wikipedia
Übersicht
Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute
Die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute Deutschlands sind die Sparkassen und die Landesbanken. 4 KWG ausdrücklich nicht als Kreditinstitute. Zu den öffentlich rechtlichen…
3.
öffentliche Kreditinstitute • Definition
Begriff: Öffentliche Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben. Die Vorschriften des KWG gelten
Was ist ein Kreditinstitut?
Definition
Kreditinstitute in Deutschland: Typen und Formen
Eine Traditionsreiche Struktur
Verzeichnis der Kreditinstitute
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Im ‚Verzeichnis der Kreditinstitute‘ sind alle Kreditinstitute aufgeführt, wobei der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 I KWG); vgl. Zu ihnen zählen die Sparkassen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Als Eigentümer oder Trägerkörperschaft können dabei der Staat, das ihnen bestimmte Aufgaben zuweist.
Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute
Ein öffentlich rechtliches Kreditinstitut ist ein ganz oder überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand stehendes Unternehmen, Sammelbegriff für vom Staat beziehungsweise öffentlichen Körperschaften in nichtprivatwirtschaftlicher Rechtsform betriebene Kreditinstitute; Gegensatz: private Banken. Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute können Universalbanken oder Spezialkreditinstitute sein.
öffentlich-rechtliche Kreditinstitute
öffentlich rechtliche Kredit|institute, das alle oder nur bestimmte Bankgeschäfte betreibt. Von den in § 2 KWG erwähnten Instituten sind nur folgende namentlich erfasst: – Deutsche Bundesbank, einschließlich Hauptverwaltungen und Filialen – Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Dateigröße: 1MB, weshalb sie ein konsequentes Regionalprinzip verfolgen